Hier finden Sie Informationen über die senatorische Behörde und die ihr zugeordneten Ämter und Abteilungen – Polizei, Feuerwehr, Landesamt für Verfassungsschutz, Statistisches Landesamt sowie das Bürger-, Migrations-, Standes-, Ordnungs- und Sportamt. Oberstes Ziel ist die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger des Landes Bremen. Es gibt aber auch viele andere Aufgaben, die in unseren Zuständigkeitsbereich fallen, angefangen bei A wie Apostillen über H wie Härtefallkommission bis Z wie Zentrale Antikorruptionsstelle.
Wir haben auf dieser Seite die wichtigsten Mitteilungen, Dokumente und Links über unsere Arbeit zusammengestellt. So können Sie sich jederzeit über die innenpolitischen Themen und Entwicklungen informieren.
Es grüßt Sie
Innen- und Sportsenator Ulrich Mäurer
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14. März 2025
113 neue Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren Bremens legten gestern Abend in der Oberen Rathaushalle ihr Gelöbnis ab – darunter 22 Frauen und 91 Männer. Innensenator Ulrich Mäurer: „Ein Blick zurück in die jüngste Vergangenheit zeigt, wie groß das Spektrum der Einsätze ist und wie sehr wir die Kameradinnen und Kameraden in Bremen brauchen. Die Aufgaben reichten vom Auspumpen von Kellern nach Starkregen oder Hochwasser, dem Beseitigen von Sturmschäden bis hin zur Brandbekämpfung mit Rettung von Mensch und Tier.“ Vergangenes Wochenende war die Feuerwehr zudem bei der Sprengung von vier Weltkriegsbomben gefordert - zunächst bei der Vorbereitung und dann nach der Sprengung bei Löscharbeiten eines Vegetationsbrandes.
Eine weitere Herausforderung, so Mäurer, liegt in der Infrastruktur: “Wir wissen um die Situation einiger Feuerwehrhäuser und arbeiten daran, Verbesserungen umzusetzen, insbesondere in Blockland, in Mahndorf und auch in Osterholz gibt es Fortschritte.“ Auch die Modernisierung der Einsatzfahrzeuge ist ein wichtiges Thema. Ziel ist es, sowohl die Berufsfeuerwehr als auch die Freiwilligen Feuerwehren einheitlich auszustatten, um die Zusammenarbeit mit gleichem Gerät zu verbessern.
„Jeder Einsatz verlangt den Feuerwehren ein Höchstmaß an Leistung und Engagement ab. Vor dieser Einsatzbereitschaft habe ich höchsten Respekt“, betonte Mäurer und dankte im Namen des Senats allen, die ihr Gelöbnis ablegten, sowie den Jubilaren, deren Gelöbnis schon viele Jahrzehnte zurückliegt. Im Rahmen der Feier wurden 30 Feuerwehrkameraden für ihre langjährige Treue geehrt – vier von ihnen sind bereits seit 60 Jahren dabei. Innensenator Ulrich Mäurer: „Diese außergewöhnliche Hingabe der Jubilare zeigt, was die Freiwillige Feuerwehr ausmacht: Verlässlichkeit, Kameradschaft und ein starkes Verantwortungsbewusstsein für die Gesellschaft.“
10. März 2025
Innensenator Ulrich Mäurer, die Leiterin des Landeskriminalamtes, Petra van Anken, sowie der Direktor der Ortspolizeibehörde Bremerhaven, Volker Ortgies, haben heute (10. März 2025) die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2024 vorgestellt.
Eine gute Nachricht vorweg: Die Anzahl der angezeigten Delikte ist in der Stadt Bremen im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken. Das zeigt sich vor allem rund um den Bremer Hauptbahnhof, wo die Kriminalität aufgrund der getroffenen polizeilichen Maßnahmen spürbar zurückgegangen ist. Innensenator Ulrich Mäurer: „Insbesondere die Soko Junge Räuber ist ein voller Erfolg. Von 1.190 Vorgängen haben wir mehr als jeden zweiten aufgeklärt. 392 Tatverdächtige wurden ermittelt, über 70 Haftbefehle erwirkt. Wenn man bedenkt, dass wir im September 2023 noch 171 Straßenraub-Delikte hatten und diese im Folgejahr bereits auf 61 reduziert werden konnten und im Januar 2025 lediglich 15 Vorgänge erfasst wurden, können wir sagen: Die Gegend rund um den Hauptbahnhof ist kein guter Ort mehr für Räuber. Wir werden dafür sorgen, dass das so bleibt.“ Die Soko wird weiter aufrechterhalten, da mit Blick auf die steigenden Temperaturen im Frühjahr wieder mit einem Anstieg an Straftaten im Jahresverlauf zu rechnen ist.
Der Polizei ist es im vergangenen Jahr gelungen, den Bearbeitungsrückstand um ein Viertel von über 21.000 Vorgängen auf aktuell rund 14.500 zu reduzieren. Das schlägt sich auch in der Statistik nieder. Die Gesamtzahl der abschließend bearbeiteten Straftaten im Land Bremen merklich gestiegen: von 97.043 (2023) auf 105.384, was einem Anstieg um 8,6 Prozent entspricht. Mäurer: „Dank einer großen Kraftanstrengung der Polizei konnten mehrere tausend Vorgänge abgeschlossen werden, die sich bereits in den Vorjahren ereignet haben“. Insbesondere in der Stadt Bremen ist der Anstieg bei den Straftaten um 7.791 Fälle auf 89.003 unter anderem auf den starken Abbau der hohen Bearbeitungsrückstände zurückzuführen. Die konzertierten Maßnahmen wirken sich hier erwartungsgemäß erhöhend auf die Entwicklung der PKS-Fallzahlen aus.
Die Aufklärungsquote im Land Bremen blieb nahezu auf dem Niveau des Vorjahres (2023: 48 Prozent 2024: 46 Prozent).
Fazit:
Innensenator Ulrich Mäurer: „Die Kriminalitätsentwicklung im Land Bremen zeigt ein differenziertes Bild: Die Zahl der angezeigten Delikte ist im vergangenen Jahr insgesamt leicht gesunken; insbesondere in Bereichen mit gezielten polizeilichen Maßnahmen, wie rund um den Hauptbahnhof, waren deutliche Erfolge zu verzeichnen. Gleichzeitig spiegelt der Anstieg der Zahlen in der PKS mit den abschließend bearbeiteten Straftaten die intensive polizeiliche Aufarbeitung von Rückständen wider.
Positiv hervorzuheben sind die Rückgänge bei Wohnungseinbrüchen und Straftaten zum Nachteil älterer Menschen, was den präventiven und repressiven Maßnahmen der Polizei zu verdanken ist. Besorgniserregend sind hingegen insbesondere die wachsenden Fallzahlen in sensiblen Bereichen wie sexuelle Gewalt an Kindern und Kinderpornografie.
Wir werden auch künftig flexible, konkrete Schwerpunkte in der Kriminalitätsbekämpfung setzen, wie zum Beispiel bei den sogenannten EncroChat-Ermittlungen. Hier konnten bereits insgesamt 587 Jahre als Gesamtfreiheitsstrafen ausgesprochen werden, das sind fast 120 Jahre mehr als noch im Vorjahr. 2024 wurden weitere 22 Straftäter verurteilt, das sind jetzt insgesamt 97 Verurteilte."
4. März 2025
Dr. Hendrik Wübbenhorst hat am 1. März 2025 die Leitung des Statistischen Landesamtes Bremen übernommen. Innensenator Ulrich Mäurer übertrug dem bisherigen Leiter der Stabs-stelle Interne Ermittlungen die neue Aufgabe. „Auch wenn wir nun einen geschätzten Kollegen in der Innenbehörde verlieren, freut es mich, dass Herr Dr. Wübbenhorst bereit ist, die Verantwortung für das Statistische Landesamt zu übernehmen“, betont Mäurer.
Mit Dr. Wübbenhorst übernimmt erneut eine Führungspersönlichkeit mit umfassender Verwaltungserfahrung das Amt. Der 43-jährige Jurist hat zuvor verschiedene Aufgaben beim Zoll, beim Amt für Straßen und Verkehr sowie seit 2017 beim Senator für Inneres und Sport wahrgenommen. Er hat im Öffentlichen Recht promoviert.
Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung Dr. Wübbenhorst zudem mit Wirkung zum 15. März 2025 zum Landeswahlleiter für die Wahlen zum Europäischen Parlament, zum Deutschen Bundestag, zur Bremischen Bürgerschaft sowie für Volksbegehren und Volksentscheide ernannt. Damit tritt er auch in dieser Funktion die Nachfolge von Dr. Andreas Cors an, der Ende Februar in den Ruhestand gegangen ist.
Dr. Cors, promovierter Wirtschaftswissenschaftler, war seit November 2018 Leiter des Statistischen Landesamtes und Landeswahlleiter. Unter seiner Führung wurden zahlreiche amtliche Statistiken zu sozialen und wirtschaftlichen Entwicklungen im Land Bremen veröffentlicht. Innensenator Mäurer würdigte insbesondere seine Verdienste als Landeswahlleiter: „Dr. Cors hat in den vergangenen sechseinhalb Jahren maßgeblich zur erfolgreichen Vorbereitung, Organisation und Auswertung von zwei Bundestags- und zwei Europawahlen sowie zwei Bürgerschafts- nebst Beirätewahlen beigetragen. Dafür gebührt ihm mein großer Respekt und Dank.“
3. März 2025
Nach dem Treffen der sogenannten „Sicherheitskooperation Bremen Hauptbahnhof“ im Innenressort am vergangenen Freitag (28. Februar 2025) zeigt sich Innensenator Ulrich Mäurer sehr zufrieden: „Wir haben heute eine erste Bilanz der bisherigen Zusammenarbeit gezogen und nächste Schritte verabredet“.
Dabei orientiert sich Bremen an bewährten Modellen aus anderen Städten. „In Hamburg hat sich die Task-Force Rückführungen als wirksames Instrument erwiesen. Dieses Modell werden wir als „Koordinierungsstelle Rückführung“ nun auch in Bremen umsetzen“, so Mäurer. Ziel ist es, die Rückführung ausreisepflichtiger Wiederholungstäter im Umfeld des Bahnhofs deutlich zu forcieren und auf Basis gemeinsamer Lagebilder gezielter gegen Intensivtäter vorzugehen, insbesondere durch aufenthaltsbeendende Maßnahmen. Hierfür wird eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Bundes- und Landespolizei, dem Innenressort, der Ausländerbehörde sowie der Justiz eine tragende Rolle spielen.
Die Teilnehmenden haben sich auch auf die zeitliche Ausweitung der Waffenverbotszone rund um den Hauptbahnhof verständigt. Die Änderung soll das Bahnhofsgebäude einschließlich der Bahnsteige, den Bereich des Nordausgangs, den ZOB umfassen sowie die Contrescarpe.
Zudem soll die Quattrostreife am Hauptbahnhof erweitert werden. Seit Sommer 2024 sorgen gemeinsamen Teams, bestehend aus Kräften der Polizei Bremen, dem Ordnungsdienst, der Bundespolizei und der DB-Sicherheit, für eine sichtbare und verstärkte Präsenz rund um den Bremer Hauptbahnhof. Die Quattrostreife ist gezielt in Hauptverkehrszeiten – montags bis freitags von 7 bis 11 Uhr und 16 bis 20 Uhr – unterwegs sowie an Wochenenden im Rahmen gezielter Einsätze.
„Alle Beteiligten sind sich einig: Die Quattrostreife ist ein voller Erfolg! Die anhaltend positiven Rückmeldungen aus der Bevölkerung und von Anrainern am Bahnhof bestärken uns. Durch die enge Verzahnung unterschiedlicher Zuständigkeiten erhöhen wir die Sicherheit für alle“, betont Mäurer. Aufgrund der positiven Effekte der gemeinsamen Streifenpräsenz werden die Teams in Kürze auch freitags und samstags bis Mitternacht im Einsatz sein.
25. Februar 2025
Die Aufenthaltserlaubnisse nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), die geflüchteten Personen aus der Ukraine ausgestellt wurden, werden um ein weiteres Jahr, bis zum 04.03.2026, verlängert. Das wurde durch eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums des Innern erwirkt. Die Verlängerung gilt sowohl für gültige als auch für bereits abgelaufene Dokumente. Damit behalten die betroffenen Aufenthaltserlaubnisse ihre Gültigkeit, auch wenn das aufgedruckte Ablaufdatum überschritten wurde.
Bereits im vergangenen Jahr wurde eine solche Verlängerung durch den Bund beschlossen, jedoch führte eine unzureichende Informationskampagne zu erheblicher Verunsicherung unter den Betroffenen. Um Unsicherheiten in diesem Jahr zu vermeiden, weist Innensenator Ulrich Mäurer ausdrücklich darauf hin: „Geflüchtete aus der Ukraine mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG müssen keine neuen Dokumente beantragen – ihre Erlaubnisse gelten automatisch weiter.“ Es sei entscheidend, so Mäurer, dass geflüchtete Menschen in Deutschland wissen, dass ihr Aufenthalt weiterhin gesichert ist. Viele Betroffene und auch Arbeitgeber stünden sonst vor unnötigen Problemen.
Ausnahme für bestimmte Personengruppen
Nicht unter die automatische Verlängerung fallen Personen, die weder die ukrainische Staatsangehörigkeit besitzen noch in der Ukraine als Asylberechtigte anerkannt waren, kein unbefristetes Aufenthaltsrecht in der Ukraine hatten und auch nicht mit einer der genannten Gruppen verwandt oder verschwägert sind. Diese Personen müssen sich individuell bei der zuständigen Ausländerbehörde melden und die Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen:
Migrationsamt Bremen: ref20@migrationsamt.bremen.de
Bürger- und Ordnungsamt Bremerhaven: auslaenderbehoerde@magistrat.bremerhaven.de
18. Februar 2025
Die umfassende Überarbeitung des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes (BremHilfeG), auf die sich der Senat heute (18. Februar 2025) geeinigt hat, setzt bedeutende Reformen um, insbesondere im Bereich des Katastrophenschutzes und der Stärkung ehrenamtlicher Strukturen. Die Neufassung des Gesetzes regelt Zuständigkeiten und Prozesse klarer und führt neue Kategorien wie das "außergewöhnliche Ereignis" und die "Krise" ein, um auch unterhalb der Schwelle einer Katastrophe handlungsfähig zu bleiben.
Innensenator Ulrich Mäurer: "Die Erfahrungen mit der Corona-Pandemie, aber auch verschiedener Hochwasserlagen in mehreren Ländern zeigen, dass es auch unterhalb der Schwelle der Katastrophe Notsituationen geben kann, die einer zentralen Koordinierung bedürfen." Insbesondere gelte es, so Mäurer, die grundsätzlichen Fragen der Zuständigkeiten und der wesentlichen Prozesse inhaltlich neu zu fassen.
Mit der Novellierung soll zudem die Gleichstellung der Ehrenamtlichen in den Hilfsorganisationen mit den Kräften der Freiwilligen Feuerwehr vorangetrieben werden. "Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der fünf Hilfsorganisationen leisten wertvolle Arbeit für den Bevölkerungsschutz. Es ist daher nur konsequent, sie im Rahmen der Entschädigung den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren gleichzustellen", so Mäurer.
Weitere Änderungen betreffen den Brandschutz, die Flughafenfeuerwehr, die Einführung einer Halterhaftung insbesondere für Schiffe und die datenschutzrechtliche Handhabe in den Integrierten Leitstellen.
Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bremischen Bürgerschaft zugeleitet.
Erklärung:
Ein "außergewöhnliches Ereignis" ist eine Gefahr für Leben, Gesundheit, die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung, die Umwelt oder erhebliche Sachwerte, die mit den Mitteln der örtlichen Gefahrenabwehr nicht mehr zu bewältigen ist, ohne dass jedoch bereits eine ressortübergreifende Einsatzleitung erforderlich ist. In einer "Krise" hingegen ist die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung ganz oder teilweise beeinträchtigt. Beiden Sonderlagen ist gemeinsam, dass ihnen mit den Strukturen und erforderlichenfalls den Einsatzmitteln des Katastrophenschutzes begegnet werden muss.
12. Februar 2025
Das Ordnungsamt hat gestern früh zwischen 6.30 Uhr und 8.00 Uhr in der Senator-Apelt-Straße und der Barkhausenstraße insgesamt 19 unangemeldete Fahrzeuge entfernt. Eine nicht unerhebliche Anzahl an PKWs war stark beschädigt und nicht fahrtüchtig.
Hintergrund der Aktion waren wiederholte Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die das Ordnungsamt in den vergangenen Tagen erreicht hatten. Die abgestellten Fahrzeuge standen auf der öffentlichen Verkehrsfläche und behinderten sowohl den Straßenverkehr wie auch die reguläre Straßenreinigung. Einige Fahrzeuge standen auf dem Gehweg, andere in einem Wendekreis, wo sie dort ansässige Firmen bei der Anlieferung beeinträchtigten.
Die Aktion wurde von der Polizei begleitet und verlief ohne besondere Vorkommnisse.
Innensenator Ulrich Mäurer: „Wir werden weiterhin Sondereinsätze durchführen und sicherstellen, dass Schrottfahrzeuge konsequent entfernt werden.“
11. Februar 2025
Innensenator Ulrich Mäurer: „Personen, die im Umgang mit Hunden geschult sind, sind eher in der Lage, ihre Hunde sicher zu führen.“
In ihrer heutigen Sitzung hat der Senat eine grundlegende Neufassung des Bremischen Gesetzes über das Halten von Hunden beschlossen. Zum 1. Juli 2026 soll eine Sachkundeprüfung eingeführt werden, der sogenannte Hundeführerschein. Ziel der Neuerung ist es, sowohl dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung als auch den Anforderungen an eine artgerechte Hundehaltung gerecht zu werden.
Innensenator Ulrich Mäurer: „Hunde sind für viele Menschen nicht nur treue Begleiter, sondern auch Familienmitglieder. Die Haltung eines Hundes bringt jedoch auch eine große Verantwortung mit sich. In den meisten Fällen gehen Hundehalterinnen und Hundehalter dieser Verpflichtung verantwortungsvoll nach. Doch leider gibt es auch Situationen, in denen Hunde nicht angemessen gehalten oder erzogen werden. Dies kann zu einer Gefährdung von Mensch und Tier führen.“ Allein in den Jahren 2021 bis 2023 wurden in Bremen insgesamt 150 Beißvorfälle registriert, bei denen Personen verletzt wurden.
Mäurer betont: "Mit dieser Gesetzesnovelle setzen wir klare Regeln für eine verantwortungsvolle Hundehaltung. Die neue Sachkundeprüfung stellt sicher, dass künftige Hundehalterinnen und Hundehalter sich intensiv mit den Bedürfnissen und Anforderungen eines Hundes auseinandersetzen. Personen, die im Umgang mit Hunden geschult sind, sind eher in der Lage, ihre Hunde sicher zu führen.“
Mit der Neufassung des Gesetzes werden daher folgende wesentliche Neuerungen eingeführt:
Sachkundenachweis: Ab dem 1. Juli 2026 gilt für alle, die sich einen Hund anschaffen wollen, grundsätzlich die Pflicht, die Sachkundeprüfung abzulegen – theoretisch und praktisch. Die theoretische Prüfung ist vor Aufnahme des Hundes abzulegen, der praktische Teil innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Hundes.
Von diesem Grundsatz gibt es eine Ausnahme: Wer in den vergangenen fünf Jahren schon mindestens zwei Jahre einen Hund hatte und schon die theoretische Sachkundeprüfung bestanden hat, muss nur noch die praktische Prüfung mit dem neuen Hund machen.
Es gilt eine zweijährige Übergangsfrist für Personen, die bereits Hunde halten, die nach dem Gesetz als gefährlich gelten. Diese Personen müssen innerhalb der Übergangsfrist eine Sachkundeprüfung (Theorie und Praxis) ablegen.
Alle anderen, die jetzt schon einen Hund halten, müssen die Prüfung nicht nachholen. Das gilt auch für Tierärztinnen und Tierärzte, Menschen, die eine Prüfung für Jagdhunde gemacht haben oder einen Blindenhund halten.
Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht: Alle Hunde müssen zukünftig eindeutig durch einen Mikrochip gekennzeichnet und in einem Register erfasst werden.
Haftpflichtversicherung: Die Halterinnen und Halter sind künftig verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für ihren Hund abzuschließen (mindestens 500.000 Euro bei Personenschäden und 250.000 Euro bei Sachschäden).
Erlaubnispflicht für gefährliche Hunde: Hunde, die als gefährlich eingestuft wurden, dürfen nur mit behördlicher Genehmigung gehalten werden.
Innensenator Mäurer erklärt dazu: "Wir haben uns bewusst für eine differenzierte Lösung entschieden. Die Rasseliste bleibt zunächst bestehen, aber wir werden ihre Wirksamkeit fortlaufend prüfen."
Eine Befassung der Bremischen Bürgerschaft ist für die nächsten Sitzungen vorgesehen.
5. Februar 2025
Sportsenator Ulrich Mäurer hat heute 94 Sportlerinnen und Sportler in die Obere Rathaushalle eingeladen, um ihre herausragenden Leistungen im Sport im vergangenen Jahr zu würdigen. Geehrt wurden diejenigen, die einen ersten Platz bei einer Deutschen Meisterschaft errungen haben oder einen ersten bis dritten Platz bei einer Europa- oder Weltmeisterschaft sowie deren Trainerinnen und Trainer. Im Mittelpunkt standen zudem acht Ehrenamtliche für ihr besonderes Engagement im Bremer Sport.
„Die Spitzensportlerinnen und Spitzensportler sollen nicht nur auf dem Siegerpodest im Mittelpunkt stehen, sondern darüber hinaus von ihrer sportlichen Heimatstadt Respekt und Anerkennung für nationale und internationale Titel erfahren. Ihre Erfolge sind das Ergebnis von harter Arbeit und großer Zielstrebigkeit. Dabei dürfen wir auch die bedeutende Rolle der Trainerinnen und Trainer nicht vergessen, denen heute ebenfalls unser Dank und unsere Anerkennung gebühren“, betonte Senator Ulrich Mäurer in seiner Laudatio vor rund 130 Gästen aus Gesellschaft, Sport und Politik.
"Mit Ihrer Leidenschaft inspirieren Sie auch mich, vermitteln Werte wie Fairness und Durchhaltevermögen und motivieren auch andere, sich sportlich zu engagieren“, so Mäurer an die Ehrengäste.
Seinen ausdrücklichen Dank richtete der Senator auch an die vielen Ehrenamtlichen, die sich als Übungsleiterinnen und Übungsleiter, Sportwarte, Kampfrichterinnen und Kampfrichter, als Kassenwarte, Vorstände oder Jugendwarte in den Vereinen engagieren: „Viele von ihnen setzen sich seit Jahrzehnten mit großer Hingabe für den Sport ein und leisten damit einen unschätzbaren Beitrag zur Sportgemeinschaft. Ohne ihre oft als selbstverständlich vorausgesetzte Arbeit könnten wir heute Abend keine Meisterinnen und Meister feiern."
Kein Grund zur Sorge: Das ist nur ein Probealarm! Ab Samstag, 2. Dezember, heulen die neu installierten Sirenen in Bremen jeden ersten Samstag im Monat um 12 Uhr. Aktuell sind 18 Sirenen im Bremer Stadtgebiet einsatzbereit – etwa die Hälfte der geplanten Anlagen. Also nicht wundern, die ersten Probealarme werden nicht in der ganzen Stadt zu hören sein. Bei dem Probealarm erfolgt ein einminütiger Dauerton, der zweimal unterbrochen wird.
Im Ernstfall ertönt dahingegen ein auf- und abschwellender einminütiger Heulton, um die Bevölkerung auf eine besondere Gefahr aufmerksam zu machen, wie etwa eine Sturmflut, eine Extremwetterlage, ein großer Giftstoffaustritt oder ähnliches. In solchen Fällen ist der Sirenenalarm als Aufforderung an die Bevölkerung zu verstehen, einen lokalen Radio- oder Fernsehsender einzuschalten, um weitere Informationen zu erhalten und auf Lautsprecherdurchsagen zu achten.
Zum umfassenden Warnmittel-Mix gehören auch Lautsprecherdurchsagen, die Warn-App NINA und Cell-Broadcast auf dem Handy, digitale Infotafeln an den Haltestellen sowie die Internetseiten und Sozialen Medien etwa von Feuerwehr und Polizei.