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Deputation für Inneres

Gemäß § 1 des Gesetzes über die Deputationen können die Die Bürgerschaft (Landtag) und die Stadtbürgerschaft für einzelne Zweige der Verwaltung nach Artikel 129 Absatz 1 der Landesverfassung staatliche beziehungsweise städtische Deputationen einsetzen. In der 20. Wahlperiode der Bremischen Bürgerschaft wurde so die Deputation für Inneres für den Landesbereich und den Stadtbremischen Bereich eingesetzt. Deputationen tagen wie die Parlamentsausschüsse grundsätzlich öffentlich.
Gemäß §6 des Gesetzes über die Deputationen wählt die Deputation eine Sprecherin oder einen Sprecher. Diese Person hat den Vorsitz der Deputation. Für Die Einberufung, Durchführung und Protokollierung der Sitzung wird beim dem Verwaltungszweig eine Geschäftsstelle ausgewiesen. Der Innensenator stellt sicher, dass die Sprecherin oder der Sprecher ihre oder seine Vorsitzfunktion ausüben kann.

Geschäftsstelle der Deputation für Inneres
Contrescarpe 22/24
28203 Bremen

Leiter der Geschäftsstelle:
Christian Modder
Leiter des Referates -S1-

TerminSitzungsbeginn
11. Januar 202414.30 Uhr
29. Februar 202414.30 Uhr
04. April 202414.30 Uhr
16. Mai 202414.30 Uhr
06. Juni 202414.30 Uhr
08. August 202415.00 Uhr
05. September 202415.00 Uhr
24. Oktober 202415.00 Uhr
28. November 202415.00 Uhr