Ihr Weg zur standesamtlichen Eheschließung
Der Weg zur standesamtlichen Eheschließung besteht aus drei Schritten.
Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.
Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.
Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.
Die Anmeldung zur Eheschließung erfolgt im Standesamt des Wohnsitzes. Haben die Eheschließenden unterschiedliche Wohnorte, ist die Anmeldung der Eheschließung wahlweise in einem der Standesämter möglich.
Vom Ort der Anmeldung ist der Ort der standesamtlichen Trauung zu unterscheiden. Die Ehe kann bei jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden.
Eine Eheschließung können anmelden:
Weitere Voraussetzungen:
Schritt 1: Voranmeldung
Das Standesamt, bei dem die Anmeldung der Eheschließung erfolgt, prüft, ob der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis entgegen steht.
Nutzen Sie die Möglichkeit und tragen Sie Ihre Daten bei einer beabsichtigten Eheschließung in den hinterlegten Datenerhebungsbogen ein. Den Vordruck Datenerhebungsbogen finden Sie unter "Formulare". Diesen lassen Sie bitte dem Standesamt wieder zukommen.
Dies kann persönlich und ohne Termin zu unseren Öffnungszeiten, postalisch, per Einwurf in den Hausbriefkasten oder per E-Mail an standesamt@magistrat.bremerhaven.de erfolgen.
Nach einer ersten Sichtung setzen wir uns wieder mit Ihnen in Verbindung und erteilen Ihnen Auskunft über die erforderlichen Unterlagen, die Sie für eine Eheschließung benötigen. Soweit es zur Prüfung der Ehevoraussetzungen nötig ist, kann das Standesamt weitere Unterlagen nachfordern.
Danach kann die Anmeldung zur Eheschließung nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
Bei ausländischer Staatsangehörigkeit ist das jeweilige Landesrecht/ausländische Recht zu beachten. Dies kann je nach Prüfintensität auch zu längeren Bearbeitungszeiten führen.
Die Bearbeitungszeiten sind abhängig von der individuellen Fallkonstellation.
Bei Fällen mit Auslandsbezug liegt die durchschnittliche Bearbeitungszeit (Erstkontakt bis zur Beauskunftung) bei ca. 8 Wochen.
Unterlagen müssen dem Standesamt stets im Original eingereicht werden. Die Übersetzung ausländischer Urkunden muss durch einen vereidigten Übersetzer/eine vereidigte Übersetzerin im Inland erfolgen und zusammen mit der Urkunde im Original vorgelegt werden.
Schritt 2: Anmeldung der Eheschließung
Die Anmeldung der Eheschließung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem Standesamt möglich. Bei der Anmeldung der Eheschließung werden die vorzulegenden Unterlagen geprüft. Sie erhalten Informationen z.B. über die Namensführung und den Ablauf des Tages der Eheschließung. Sobald festgestellt wird, dass die Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllt sind, ist die Anmeldung der Eheschließung 6 Monate gültig.
Wenn einer der Verlobten den Termin zur Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt nicht persönlich wahrnehmen kann, so ist eine entsprechende Vollmacht durch die/den anmeldenden Verlobte/n vorzulegen. Den Vordruck der Vollmacht finden Sie unter "Formulare".
Schritt 3: Eheschließung
Die Ehe wird dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden vor der Standesbeamtin/dem Standesbeamten erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Die Eheschließenden müssen die Erklärung persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit abgeben. Die Eheschließung wird im Beisein der Ehegatten beurkundet.
Trauzeugen sind nicht mehr erforderlich, können aber nach wie vor beteiligt werden.
Trauungen im Bremerhavener Standesamt finden im Trausaal oder Trauzimmer statt.
Unsere Außentrauorte sowie die jeweiligen Kontaktdaten finden Sie unter "Trauorte" auf dieser Website.
Das Standesamt erteilt gerne Auskunft über die möglichen Trausamstage, an denen Eheschließungen stattfinden können.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich zuerst beim Bremerhavener Standesamt über freie Trautermine informieren, bevor Sie Termine an Außentrauorten vereinbaren.
Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.
Die Bearbeitungszeiten sind abhängig von der individuellen Fallkonstellation. Bei Fällen mit Auslandsbezug liegt die durchschnittliche Bearbeitungszeit (Erstkontakt bis zur Beauskunftung) bei ca. 8 Wochen.
52,00 EUR Gebühr für die Anmeldung der Eheschließung.
88,00 EUR Gebühr für die Anmeldung der Eheschließung bei Anwendung ausländischen Rechts.
132,00 EUR Gebühr für die Anmeldung der Eheschließung , wenn auch ausländisches Recht zu beachten und ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses zu stellen ist.
176,00 EUR Gebühr für die Anmeldung der Eheschließung ,wenn auch ausländisches Recht zu beachten, ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses zu stellen ist und Urkunden einer inhaltlichen Überprüfung durch die deutsche Auslandsvertretung bedürfen.
13,00 EUR Gebühr für die Eheurkunde.
Zusätzliche Kosten entstehen für:
- Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten (104 €)
- Eheschließung an einem Außentraustandort (114 €)
- Stammbücher in unterschiedlichen Ausführungen
- Weitere Ausfertigungen von Urkunden
- Beurkundung eidesstattlicher Versicherungen (31 €)
- Überprüfen von ausländischen Urkunden
- Überprüfung von Ermächtigung anderer Standesämter (31 €)
Barzahlung und EC-Karten-Zahlung sind am Kassenautomaten möglich.
Nachfolgend aufgeführte Stellen stehen außerhalb der bremischen Verwaltung, können Ihnen aber bei der Inanspruchnahme der Dienstleistung behilflich sein.
Die Angaben auf den verlinkten Darstellungen werden von den Dienstleistern selbst gepflegt und stehen nicht in der Verantwortung der bremischen Verwaltung.
Aktualisiert am 30.05.2024