Wer in bremischen Fließgewässern fischen möchte, benötigt mindestens den "Stockangelschein".
Zum Angeln
wird der "Stockangelschein" benötigt.
Naturschutz- und Fischschongebiete sind hiervon ausgenommen.
Beantragung eines Stockangelscheins / Novellierung des Bremischen Stockangelrechts
Neubeantragung
Aufgrund der Novellierung des Bremischen Stockangelrechts und des Beschlusses der Bremischen Bürgerschaft vom 12. Dezember 2024 gelten ab sofort folgende Voraussetzungen zur Erlangung des Stockangelscheins:
Nachprüfung bei bereits ausgestellten Stockangelscheinen
Aufgrund der Novellierung des Stockangelrechts müssen auch alle Besitzer:innen des Stockangelscheins, die diesen bis zum 31.12.2023 erworben haben, eine Prüfung analog einer Neubeantragung nachholen, da ansonsten ihre aktuellen Stockangelscheine keine Gültigkeit mehr besitzen.
Hierbei gelten folgende Fristen:
Die abzulegende Prüfung für den Stockangelschein ist inhaltlich identisch mit der Prüfung zum Erwerb des Fischereischeins. Dementsprechend kann mit dieser Prüfung sowohl der Stockangelschein als auch der Fischereischein beantragt werden.
Weitere Informationen unter Tel.: (0421) 361-88665.
Der Stockangelschein ist unbefristet gültig.
sofortige Ausstellung, sofern alle Unterlagen vorliegen
32,00 EUR Erstausstellung Stockangelschein
20,00 EUR Ersatz-Stockangelschein (Zweitausfertigung)
Aktualisiert am 02.01.2025