Sie sind hier:
  • Stockangelschein beantragen

Stockangelschein beantragen

Wer in bremischen Fließgewässern fischen möchte, benötigt mindestens den "Stockangelschein".

Zum Angeln

  • in der Weser innerhalb der bremischen Landesgrenze,
  • in der Kleinen Weser,
  • in der Lesum flußaufwärts bis zur Burger Straßenbrücke,
  • in dem tideabhängigem Teil der Geeste,

wird der "Stockangelschein" benötigt.

Naturschutz- und Fischschongebiete sind hiervon ausgenommen.

Voraussetzungen

Beantragung eines Stockangelscheins / Novellierung des Bremischen Stockangelrechts

Neubeantragung

Aufgrund der Novellierung des Bremischen Stockangelrechts und des Beschlusses der Bremischen Bürgerschaft vom 12. Dezember 2024 gelten ab sofort folgende Voraussetzungen zur Erlangung des Stockangelscheins:

  • der Antragsteller/die Antragstellerin muss den ersten Wohnsitz in Bremen haben
  • es muss eine Fischereiprüfung beim Landesfischereiverband Bremen erfolgreich absolviert worden sein. Entsprechende Kurse können unter www.lfvbremen.de eingesehen und gebucht werden
  • die Prüfungsbescheinigung ist Voraussetzung für die Beantragung eines Stockangelscheins
  • wie bisher können Stockangelscheine beim Bürgeramt bzw. dem bürgerservicecenter in Mitte und Bremen-Nord erworben werden

Nachprüfung bei bereits ausgestellten Stockangelscheinen

Aufgrund der Novellierung des Stockangelrechts müssen auch alle Besitzer:innen des Stockangelscheins, die diesen bis zum 31.12.2023 erworben haben, eine Prüfung analog einer Neubeantragung nachholen, da ansonsten ihre aktuellen Stockangelscheine keine Gültigkeit mehr besitzen.

Hierbei gelten folgende Fristen:

  • vor dem 1. Januar 2010 ausgestellte Stockangelscheine verlieren ihre Gültigkeit mit Ablauf des 31. Dezember 2026
  • nach dem 1. Januar 2010 und bis zum 31. Dezember 2019 ausgestellte Stockangelscheine verlieren ihre Gültigkeit mit Ablauf des 31. Dezember 2028
  • nach dem 1. Januar 2020 ausgegebene Stockangelscheine verlieren ihre Gültigkeit mit Ablauf des 31. Dezember 2030

Die abzulegende Prüfung für den Stockangelschein ist inhaltlich identisch mit der Prüfung zum Erwerb des Fischereischeins. Dementsprechend kann mit dieser Prüfung sowohl der Stockangelschein als auch der Fischereischein beantragt werden.

Weitere Hinweise

Weitere Informationen unter Tel.: (0421) 361-88665.

Welche Fristen sind zu beachten?

Der Stockangelschein ist unbefristet gültig.

Wie lange dauert die Bearbeitung

sofortige Ausstellung, sofern alle Unterlagen vorliegen

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

32,00 EUR Erstausstellung Stockangelschein
20,00 EUR Ersatz-Stockangelschein (Zweitausfertigung)