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Information gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber

Nachfolgend erhalten Sie Informationen über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Rahmen der Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen nach dem Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutzgesetz; HinSchG) beim Senator für Inneres und Sport.

1. Verantwortliche Stelle

Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Rahmen der Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz ist der Senator für Inneres und Sport, Contrescarpe 22-24, 28203 Bremen. Die Zentrale interne Meldestelle für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber (ZIMS) ist unter folgender E-Mail-Adresse zims@inneres.bremen.de oder Telefonnummer 0421 361 - 50597 zu erreichen. Bitte beachten Sie, dass die Kommunikation per E-Mail datenschutzrechtlich unsicher sein kann, sofern die Daten nicht verschlüsselt werden.

2. Kontaktdaten der behördlichen Datenschutzbeauftragten

Die behördliche Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter folgender E-Mail-Adresse datenschutz@inneres.bremen.de sowie unter folgender Postadresse: Datenschutzbeauftragte des Senators für Inneres und Sport, - S3 -, Stresemannstraße 48, 28207 Bremen.

3. Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Gemäß § 10 HinSchG ist die Zentrale interne Meldestelle für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber (ZIMS) des Senators für Inneres und Sport zur Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e, Abs. 3 Buchstabe b DSGVO i.V.m. § 3 BDSG) und zur Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 Abs. 1 DSGVO) befugt, soweit dies zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben (§ 13 HinSchG) erforderlich ist.

Die gesetzlichen Aufgaben der Zentralen internen Meldestelle für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber (ZIMS) des Senators für Inneres und Sport umfassen den Schutz von hinweisgebenden Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese an die Zentrale interne Meldestelle für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber (ZIMS) des Senators für Inneres melden, sowie den Schutz der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind, und sonstiger Personen, die von einer Meldung betroffen sind (§ 1 HinSchG). Weiterhin umfassen die gesetzlichen Aufgaben gemäß § 13 HinSchG die Einrichtung und der Betrieb von internen Meldekanälen (§ 16 HinSchG), die Dokumentation von Meldungen (§ 11 HinSchG), das Führen des Verfahrens (§ 17 HinSchG) sowie das Ergreifen von Folgemaßnahmen (§ 18 HinSchG).

4. Personenbezogene Daten

Die Zentrale interne Meldestelle für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber (ZIMS) des Senators für Inneres und Sport verarbeitet zur Erfüllung des unter 3. genannten Zwecks voraussichtlich folgende Kategorien personenbezogener Daten von hinweisgebenden Personen, Personen, die Gegenstand einer Meldung sind und von sonstigen Personen, die von einer Meldung betroffen sind:

  • Persönliche Identifikations- und Kontaktangaben (Vor- und Nachname, Geschlecht, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer)
  • Daten zur beruflichen Tätigkeit (Beruf, Beschäftigungsgeber, Funktion und Position beim Beschäftigungsgeber)
  • Informationen zu einer Handlung, die nach Auffassung der hinweisgebenden Person einen Verstoß darstellt

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Personenbezogene Daten werden grundsätzlich nicht weitergegeben und verbleiben bei der unter 1. genannten Stelle. Sofern einer der Ausnahmefälle des § 9 HinSchG vorliegt, dürfen die Informationen über die Identität sowie die weiteren ermittelten Informationen an die Aufsichtsbehörde bzw. die jeweils zuständige Stelle unter den jeweiligen Voraussetzungen übergeben werden. Eine Übermittlung an Drittländer oder internationale Organisationen (Art. 44 ff. DSGVO) findet nicht statt.

6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Die Inhalte und Daten der Meldung als auch die weiteren Dokumentationen werden drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht. Die Dokumentation kann länger aufbewahrt werden, um die Anforderungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz oder anderen Rechtsvorschriften zu erfüllen, solange dies erforderlich und verhältnismäßig ist.

7. Betroffenenrechte

Nach der DSGVO stehen Betroffenen folgende Rechte zu:

  • Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DSGVO). Das Recht auf Auskunft besteht nicht, soweit durch die Auskunft Informationen offenbart würden, die wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten geheim gehalten werden müssen.
  • Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Art. 16 DSGVO).
  • Recht auf Löschung der zur Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von (Art. 17 DSGVO) zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht jedoch - ergänzend zu den in (Art. 17 Abs. 3 DSGVO) genannten Ausnahmen - nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß (Art. 18 DSGVO).
  • Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von ihren Rechtsansprüchen benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen der erhebenden Stelle gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Art. 18 Abs. 1 Buchstabe b, c und d DSGVO).
  • Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
  • Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, welches das Interesse der Betroffenen überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Art. 21 DSGVO).

Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an die unter 2. genannte Datenschutzbeauftragte. Sie haben ferner das Recht zur Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen (Arndtstraße 1, 27570 Bremerhaven; Telefon: +49 421 361-2010; Telefax: +49 421 496-18495; office@datenschutz.bremen.de).