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Information nach Art 13 Datenschutzgrundverordnung für Bewerberinnen und Bewerber (gültig ab 01.01.2020)

Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben hat beim Senator für Inneres einen hohen Stellenwert.
Nachfolgend erhalten Sie Informationen über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Personalauswahlverfahren beim Senator für Inneres: Personenbezogene Daten sind dabei alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als eine natürliche Person wird diejenige angesehen, die direkt oder indirekt – insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung – identifiziert werden kann.

1. Verantwortliche Stelle:

Für die Datenverarbeitung im Rahmen von Personalauswahlverfahren ist der Senator für Inneres, Contrescarpe 22-24, 28203 Bremen verantwortlich.
Sie erreichen den zuständigen Bereich unter folgender E-Mail-Adresse: personalgewinnung@inneres.bremen.de
Beachten Sie bitte, dass E-Mails grundsätzlich unsicher sind. Schutzwürdige Nachrichten sollten Sie deshalb per konventioneller Post versenden.

2. Kontaktdaten der behördlichen Datenschutzbeauftragten beim Senator für Inneres:

Die behördliche Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter folgender E-Mail-Adresse:
Datenschutz@inneres.bremen.de
sowie unter folgender Postadresse: Datenschutzbeauftragte des Senators für Inneres, S5, Stresemannstraße 48, 28207 Bremen.

3. Daten, die benötigt werden:

Für die zu treffende Auswahlentscheidung werden neben Ihrer aussagefähigen Bewerbung folgende weitere Unterlagen zwingend benötigt:
• Lebenslauf, aus welchem sich Ihre Qualifikationen sowie Ihre bisherigen dienstlichen Verwendungen und Erfahrungen ergeben
• Nachweise über die Erfüllung der zwingenden Voraussetzungen
• eine aktuelle dienstliche Beurteilung oder ein aktuelles Zeugnis, die/ das zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als neue Monate ist, sich auf Ihre aktuelle Tätigkeit bezieht und den Beurteilungszeitraum erkennen lässt; diese/ dieses kann bei Nichtvorhandensein bis zum Ende der Bewerbungsfrist nachgereicht werden
• Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte unter Angabe der personalaktenführenden Stelle, sofern Sie bei einem öffentlichen Arbeitgeber tätig sind.

Neben allen mit ihrer Bewerbung in Zusammenhang stehenden Daten werden weitere Daten von ihnen wie z.B. Ihre Kontaktdaten, Antworten auf Fragen, Schriftverkehr etc. verarbeitet.

4. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung:

Ihre Bewerbungsdaten werden verarbeitet, soweit dies erforderlich ist, um beurteilen zu können, ob Sie die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung für die Stelle, auf die Sie sich bewerben, besitzen. Die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren ergeben sich insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und dem Haushaltsrecht.
Gemäß §§ 85 ff des Bremischen Beamtengesetzes in Verbindung mit Art. 88 der Datenschutzgrundverordnung sowie § 12 des Ausführungsgesetzes zur Datenschutzgrundverordnung können für das Einstellungsverfahren erforderliche personenbezogene Daten verarbeitet werden.

5. Empfänger der personenbezogenen Daten

Empfänger der in den Bewerbungsunterlagen enthaltenen personenbezogenen Daten sind die jeweils zuständigen Personalverantwortlichen sowie die Personalvertretungen. Die Daten werden ausschließlich zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens genutzt und nicht an unbefugte Dritte weitergeleitet.

6. Speicherdauer

Ihre personenbezogenen Daten/ Bewerbungsunterlagen werden sechs Monate nach dem Zugang der Ablehnung vernichtet, soweit eine längere Speicherung nicht zur Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.
Bei einer beabsichtigen Einstellung werden die Daten der Bewerberinnen und Bewerber an die zuständige Einstellungsstelle Referat 11 / Abschnitt 111 beim Senator für Inneres, Bremen sowie an die personalaktenführende Stelle Performa Nord übermittelt.

7. Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Rechtmäßigkeit des durchzuführenden Auswahlverfahrens erforderlich. Das Fehlen von relevanten personenbezogenen Daten in den Bewerbungsunterlagen kann die Nichtberücksichtigung bei der Vergabe der Stelle zur Folge haben. Die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren ergeben sich insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und dem Haushaltsrecht. Danach ist die Auswahlentscheidung nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu treffen.

8. Minderjährigenschutz:

Personen unter 16 Jahren sollten ohne Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten keine personenbezogenen Daten an uns übermitteln.

9. Betroffenenrechte

Ihnen steht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO) sowie ein Recht auf Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DS-GVO) oder Löschung (Art. 17 DS-GVO) oder unter den Voraussetzungen von Art. 18 DS-GVO auf Einschränkung der Verarbeitung oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) zu.
Das Recht auf Löschung nach Art. 17 Abs. 1 DS-GVO besteht jedoch unter anderem dann nicht, wenn die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erforderlich ist zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde, erfolgt (Art. 17 Abs. 3 b DS-GVO).

Ihnen steht ferner ein Beschwerderecht bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) Bremen zu.