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Ausländerangelegenheiten

I. In Deutschland leben annähernd 11 Millionen Ausländerinnen und Ausländer. Etwa 4,5 Millionen von ihnen halten sich schon 10 Jahre oder länger in Deutschland auf, davon wiederum mehr als 3 Millionen länger als 20 Jahre.

Im Bundesland Bremen leben 131.430 Ausländerinnen und Ausländer mit folgenden Aufenthaltstiteln zum Stichtag 31.01.2019:
Niederlassungserlaubnis 32.220
Aufenthaltserlaubnis 44.630
EU-Angehörige 43.688

Asylsuchende erhalten zur Durchführung des Asylverfahrens eine Aufenthaltsgestattung. Zum Stichtag waren es 2.530 Aufenthaltsgestattungen. 2.331 Ausländerinnen und Ausländer sind im Besitz einer Duldung. Sie sind ausreisepflichtig, eine Rückführung in ihr Herkunftsland ist aber aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen (z.B. aufgrund der Situation im Herkunftsland, einer Erkrankung oder fehlender Personaldokumente) nicht möglich.

Hinzu kommen Werkvertragsarbeitnehmerinnen und Werkvertragsarbeitnehmer mit sehr kurzfristigem Aufenthalt oder Ausländerinnen und Ausländer, die keinen Aufenthaltstitel benötigen, weil sie z.B. diplomatischen Status besitzen sowie Ausländerinnen und Ausländer, deren ausländerrechtliche Verfahren noch nicht abgeschlossen sind.

II. Der Senator für Inneres ist als oberste Landesbehörde zuständig für Grundsatzfragen der Ausländerpolitik (Aufenthaltsrecht, Asylrecht, Freizügigkeitsrecht, Integration). Dazu gehört insbesondere die Mitwirkung an der Erarbeitung von bundeseinheitlichen Regelungen und deren Umsetzung im Zusammenwirken mit den anderen Bundesländern. Zunehmende Bedeutung hat die Umsetzung von Regelungen des europäischen Asyl- und Flüchtlingsrechts gewonnen.
Die senatorische Behörde übt auch die Fachaufsicht über die kommunalen Ausländerbehörden aus, d.h. sie hat die Umsetzung und Einhaltung der entsprechenden bundes- und landesrechtlichen Regelungen sicherzustellen und auf eine einheitliche Verwaltungspraxis in Fragen der Einreise, der Aufnahme, des Aufenthalts und der Integration sowie bei Rückführungsmaßnahmen hinzuwirken.

Darüber hinaus ist der Senator für Inneres seit Mai 2018 auch als zentrale Ausländerbehörde insbesondere für die Aufenthaltsbeendigung von Straftätern und Gefährdern zuständig.

Für den Vollzug des Aufenthaltsrechts (Prüfung aufenthaltsrechtlicher Anträge, Durchsetzung aufenthaltsrechtlicher Vorschriften etc.) sind die kommunalen Ausländerbehörden zuständig. Dies ist in der Stadtgemeinde Bremen das Migrationsamt und in der Stadtgemeinde Bremerhaven das Bürger- und Ordnungsamt. Asylverfahren werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführt.

III. Das Ausländerrecht ist im Wesentlichen im Aufenthaltsgesetz (AufenthG), in der Aufenthaltsverordnung (AufenthV), im Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreizügG/EU) und im Asylgesetz (AsylG) geregelt. Darüber hinaus haben die kommunalen Ausländerbehörden Erlasse des Senators für Inneres zu beachten. Für den Vollzug von Abschiebungshaft gelten auch die Vorschriften des Gesetzes über den Abschiebungsgewahrsam.

IV. Informationen über die Regelungen für die Einreise, den Aufenthalt und die Ausreise von Ausländerinnen und Ausländern können auf der Internetseite des Bundesministerium des Innern abgerufen werden. Informationen zum Ablauf des Asylverfahrens erhalten Sie darüber hinaus auf der Internetseite des BAMF. Informationen über Integrationsmaßnahmen erhalten Sie bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport. Das gleiche gilt für Informationen zur Zentralen Aufnahmestelle für Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge (ZAST) und zu den Maßnahmen der Rückkehrförderung.

V. Das Aufenthaltsgesetz ermöglicht es den Ländern, eine Härtefallkommission einzurichten, die die Innenministerien ersuchen kann, einer ausreisepflichtigen Ausländerin oder einem ausreisepflichtigen Ausländer aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen ein Aufenthaltsrecht zu gewähren. Die Freie Hansestadt Bremen hat diese Möglichkeit genutzt und mit der Verordnung über die Härtefallkommission nach dem Aufenthaltsgesetz (pdf, 10.2 KB) ein solches Gremium eingerichtet. Die Härtefallkommission wird durch eine beim Senator für Inneres eingerichtete Geschäftsstelle bei ihrer Arbeit unterstützt. Nähere Informationen erhalten sie hier.

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