In amtlichen Statistiken werden statistische Informationen bereitgestellt und verbreitet, die objektiv, unabhängig und qualitativ hochwertig sind. Diese Informationen stehen allen zur Verfügung: Bürgern, Wirtschaft, Politik, Regierung und Verwaltung. Informationen aus amtlichen Statistiken sind für eine Vielzahl von öffentlichen und privaten Zwecken unverzichtbar. So könnten beispielsweise ohne Kenntnis der sozialen oder wirtschaftlichen Verhältnisse in Bremen und Bremerhaven weder politische Planungsentscheidungen noch entsprechende Entscheidungen von Unternehmen auf einer fundierten Grundlage getroffen werden.
Zuständig für die Erstellung amtlicher Statistiken im Land Bremen ist das Statistische Landesamt. Fachaufsichtsbehörde ist der Senator für Inneres (Referat 21).
Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des Statistischen Landesamtes sind – neben einer Vielzahl von Gesetzen zu den einzelnen Fachstatistiken – vor allem das Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz) und das bremische Landesstatistikgesetz. Die meisten Statistiken werden auf Grund von Vorgaben der Europäischen Union oder des Bundes erstellt. In einigen wenigen Fällen gibt es darüber hinaus statistische Erhebungen, die durch den Landesgesetzgeber veranlasst sind.
Der Senator für Inneres stellt jährlich das Statistische Jahrbuch Bremen der Öffentlichkeit vor. Daneben erstellt das Statistische Landesamt regelmäßig aktuelle Veröffentlichungen.