Der Senator für Inneres hat in der Vergangenheit zahlreiche Reformprojekte auf den Weg gebracht. Von besonderer Bedeutung war hierbei ein Gesetzespaket, das Neuerungen und Verbesserungen im Bereich des Bremer Verfassungsschutzgesetzes, des Polizeigesetzes sowie des Ortsgesetzes über die öffentliche Ordnung beinhaltet. Im Mittelpunkt der Änderungen stehen die Freiheit der Gesellschaft und der Schutz des einzelnen Bürgers.
Durch die Ausweitung der Kompetenzen von Polizisten und Verfassungsschützern wird es terrorismusverdächtigen Personen künftig deutlich erschwert, ihre extremistischen Aktivitäten zu verschleiern. Das Bremische Verfassungsschutzgesetz trägt den neuesten Bestimmungen der Terrorismusbekämpfung und des Datenschutzes Rechnung. So wird zum Beispiel sichergestellt, dass der Verfassungsschutz künftig besondere Befugnisse erhält, um sich über mutmaßliche verfassungsfeindlich agierende Personen über Konto- und Reisebewegungen oder Handygesprächsdaten zu erkundigen, die Überwachung der Wohnung mit technischen Mitteln wird im Rahmen enger gesetzlicher Vorgaben erlaubt.
Auch die Vorschriften bei Verstößen gegen die Öffentliche Ordnung wurden erweitert und verbessert. So können Verhaltensweisen wie dauerhaftes Lagern auf öffentlichen Plätzen, Alkoholgenuss und Urinieren in Zukunft besser und wirkungsvoller geahndet werden. Dies sind unerlässliche Voraussetzungen für das Wohlbefinden und das persönliche Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger.
Insgesamt hat Bremen jetzt die bundesweit modernsten Sicherheitsgesetze im Bereich der Polizei und des Verfassungsschutzes.