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Interne Ermittlungen

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Abschnitts „Interne Ermittlungen“ beim Senator für Inneres ermitteln ganz generell bei strafrechtlichen Vorwürfen gegen Bedienstete des öffentlichen Dienstes, wenn die Vorwürfe im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer beruflichen Funktion stehen.

Dies kann Justizbeamtinnen und -beamte ebenso betreffen wie Lehrerinnen und Lehrer oder Polizistinnen und Polizisten. Gegenstand von Ermittlungen können beispielsweise Vorwürfe gegen Polizeibeamte sein, sie hätten angezeigte Straftaten nicht verfolgt oder unbegründet körperliche Übergriffe begangen. Auch andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes können in den Fokus der Internen Ermittler geraten – so zum Beispiel, wenn sie ihr dienstliches Wissen über persönliche Lebensbereiche von Dritten an Unbefugte weitergegeben haben.

Weil sich Vorwürfe häufig gegen Polizeibedienstete richten, ist der Abschnitt „Interne Ermittlungen“ seit 2009 beim Senator für Inneres tätig. Damit soll vermieden werden, dass Polizeibeamte und Beamtinnen der Polizei Bremen gegen eigene Kolleginnen und Kollegen ermitteln.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Abschnitts Interne Ermittlungen sind ausgebildete Kriminalbeamte und -beamtinnen und haben zuvor in unterschiedlichen Bereichen der Kriminalpolizei gearbeitet. Leiter der Internen Ermittlungen ist ein Jurist. Die Ermittlungsergebnisse werden immer an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Sie entscheidet dann über das weitere Vorgehen, ob also beispielsweise eine Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt wird.

Anzeigen gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, in denen ein strafrechtlicher Vorwurf erhoben wird, können auch direkt an die Dienststelle des Senators für Inneres


gerichtet werden.
Außerdem nimmt jede Polizeidienststelle mündlich oder schriftlich Anzeigen entgegen. Die Anzeigen werden von der Polizei unverzüglich an den Senator für Inneres weitergeleitet. Eine weitere Möglichkeit ist, die Anzeigen an die Staatsanwaltschaft Bremen oder an das Amtsgericht zu richten.

Wichtig: Im Abschnitt „Interne Ermittlungen“ des Senators für Inneres werden nur Sachverhalte bearbeitet, bei denen der Verdacht einer Straftat besteht.

Bei Beschwerden gegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes wenden Sie sich bitte an die zuständige Dienststelle der Mitarbeiterin oder des Mitarbeiters.