Die Gewährleistung der Inneren Sicherheit ist eine zentrale Aufgabe des Innenressorts und wird insbesondere durch die Polizeien des Landes Bremen wahrgenommen. Der Senator für Inneres nimmt in diesem Zusammenhang die Fachaufsicht über die Polizei wahr und ist darüber hinaus für die strategische Steuerung, Grundsatzangelegenheiten, Organisation und Ausstattung der Polizei verantwortlich. Weiterhin nimmt er die Vertretung gegenüber dem Bund und den Ländern wahr.
Folgende Handlungsfelder werden im Wesentlichen berührt:
· Rechtsangelegenheiten der Polizei
· Technik und Ausrüstung
· Auswahl- und Einstellungsangelegenheiten (s. unten)
· Aus- und Fortbildung
· Regionale und überregionale Einsatzangelegenheiten
· Beteiligung an polizeilichen Auslandsmissionen
· Maritime Sicherheitsangelegenheiten (s. unten)
· Verkehrssicherheit (s. unten)
· Kriminalitätsbekämpfung (s. unten)
Vom Innenressort (Referat 13) werden sämtliche Angelegenheiten der Polizei in Sachen Aus- und Fortbildung sowie Einstellungen behandelt und die bundes- und europaweiten Fortbildungen für die Polizei im Lande Bremen koordiniert. Darüber hinaus ist hier auch das Prüfungsamt für die Abnahme der Staatsprüfung im Rahmen der Ausbildung zum gehobenen Polizeivollzugsdienstes in Bremen angesiedelt.
Sollten Sie sich für den Beruf der Polizeibeamtin / des Polizeibeamten im Bundesland Bremen interessieren so benutzen Sie bitte den Link zur Polizei Bremen (Berufsinfos).