Die Bremische Bürgerschaft hat im Jahre 2001 den vom Innensenator vorgelegten Entwurf eines neuen Polizeigesetzes für Bremen beschlossen. Damit erhielten die Polizeibeamtinnen und -beamten endlich die notwendige Rechtssicherheit und das erforderliche Handwerkszeug für Ihre tägliche Arbeit.
Das neue Gesetz trägt den Vorgaben Rechnung, die sich aus dem "Volkszählungsurteil" des Bundesverfassungsgerichts für Eingriffe in das Recht auf "informelle Selbstbestimmung" ergeben. Insbesondere sind Regelungen für spezielle Informationseingriffe, die heute Grundlage für eine moderne Polizeiarbeit sind, aktualisiert worden.
Die Gesetzesnovelle schafft Verläßlichkeit für die Beamtinnen und Beamten, die täglich ihren zum Teil gefährlichen Dienst zum Schutz der Bürger verrichten.
Das neue Polizeigesetz enthält im wesentlichen folgende Schwerpunkte:
Datenschutz
Für die Erhebung personenbezogener Daten wurden Regelungen geschaffen, die Umfang und Voraussetzungen der Datenerhebung allgemein sowie für bestimmte Fallgruppen, insbesondere für die Datenerhebung mit besonderen Mitteln und Methoden, im einzelnen festlegen. Die Sicherung und weitere Verarbeitung, insbesondere auch die Übermittlung und die Löschung von personenbezogenen Daten wurden bereichsspezifisch geregelt.
Finaler Rettungsschuss
Besonders hervorzuheben ist die Regelung des "Finalen Rettungsschusses". Durch den gefundenen Kompromiss besteht endlich Rechtssicherheit für die Polizei bei dem denkbar schwersten Eingriff, zu dem Polizeikräfte ermächtigt werden können; andererseits wird die Gewissensentscheidung des polizeilichen Schützen berücksichtigt. Diese Regelung beendet die bis dahin immer wieder geführte Diskussion um die Zulässigkeit eines solchen Schusswaffengebrauchs.
Videoüberwachung
Weiterhin wurden erstmals die Voraussetzungen für eine Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Orte geschaffen.
Platzverweisung
Die Platzverweisung wurde neu geregelt und um ein Aufenthalts- und Durchquerungsverbot ergänzt. Zur Durchsetzung einer Gewahrsamnahme wurde die Platzverweisung zugelassen.
Rasterfahndung
Neu überarbeitet wurden auch die Vorschriften zur Rasterfahndung. Dabei wurde die Befugnis für den Polizeivollzugsdienst auf das zur Terroismusbekämpfung notwendige Maß angepaßt. Hervorzuheben ist der grundsätzliche Richtervorbehalt für die Anordnung der Maßnahme (mit Ausnahmemöglichkeit bei Gefahr im Verzug) sowie die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung des Datenschutzbeauftragten.
Wegweisungsrecht
Das polizeiliche Wegweisungsrecht dient dem lückenlosen Schutz der Opfer häuslicher Gewalt. Demnach kann gewalttätigen Partnern das Betreten der gemeinsamen Wohnung bis zu zehn Tagen verboten werden. Nachdem der Bundesgesetzgeber das Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung (Gewaltschutzgesetz) in Kraft gesetzt hat, ist damit ein lückenloser Schutz der Opfer von Gewalttaten im häuslichen Bereich gewährleistet.