Die „Zentralstelle Cybersicherheit“ wurde zum 01.05.2023 in der Abteilung 3 – Öffentliche Sicherheit – beim Senator für Inneres eingerichtet. Sie soll zur Steigerung der digitalen Resilienz im Land Bremen beitragen.
Die Pressemitteilung "Senat verabschiedet erste Bremische Cybersicherheitsstrategie" vom 11. April 2023 ist hier abrufbar.
Die „Zentralstelle Cybersicherheit“ wird zukünftig als Ansprechstelle für staatliche, wissenschaftliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Akteure in diesem Themenbereich dienen.
Ausgenommen ist die Sicherheit der Informationstechnik für den Öffentlichen Dienst. Diese liegt weiterhin im Verantwortungsbereich des Senators für Finanzen.
Neben der Einrichtung als sog. Single Point of Contact (SPoC), also als zentrale Anlaufstelle für das Thema Cybersicherheit, ist eine Hauptaufgabe der „Zentralstelle Cybersicherheit“ die Umsetzung gesetzlicher Anforderungen und Regelungen im Bereich Cybersicherheit, die sich aus nationalen sowie internationalen Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen ergeben.
Hierzu zählt z.B. die Umsetzung der sich aus der NIS-2-Richtlinie (pdf, 1.3 MB) (Network and Information Security 2) der Europäischen Union ergebenden Anforderungen auf Landesebene.
Bei der NIS-2-Richtlinie handelt es sich um eine EU-weite Gesetzgebung zur Cybersicherheit. Sie enthält rechtliche Maßnahmen zur Steigerung des allgemeinen Cybersicherheitsniveaus in der EU.
Der weitere Handlungsrahmen für die Maßnahmen des Landes und der beiden Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven wurde im
Strategiepapier Cybersicherheit 2023 (pdf, 1.4 MB)
Strategiepapier Cybersicherheit 2023 - barrierefrei (pdf, 1.3 MB)
definiert, die durch den Senat am 11.04.2023 verabschiedet wurde.
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