Die „Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder“ (kurz: IMK) ist ein Gremium der freiwilligen Zusammenarbeit der Länder auf dem Gebiet der Innenpolitik. Es wurde 1954 von den Chefs der Innenressorts gegründet, um die zuvor im Wesentlichen auf Ebene der Beamtinnen und Beamten durchgeführte länderübergreifende fachliche Zusammenarbeit auch auf der politischen Ebene zu verankern. Die IMK ist eine der wichtigsten Fachministerkonferenzen. Gemeinsam mit dem Bund als ständigem Gast stimmen die Länder in diesem Rahmen ihr Vorgehen und ihre Reaktion auf langfristige Trends sowie aktuelle politische Entwicklungen und Gefahrenlagen ab.
Termine 2025
Frühjahrskonferenz: 11. bis 13. Juni 2025 in Bremerhaven
Herbstkonferenz: 3. bis 5. Dezember 2025 in Bremen
Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland am 23. Mai 1949 wurde auch der Föderalismus verfassungsrechtlich im Grundgesetz verankert und als staatliches Ordnungsprinzip etabliert, das den Bundesländern weitreichende Kompetenzen einräumt und eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern erfordert. Insbesondere in Bereichen wie der Innenpolitik, in denen der Bund über keine (ausschließliche) Gesetzgebungskompetenz verfügt, entstand bei den noch jungen Bundesländern bereits früh der Bedarf, sich untereinander abzustimmen.
In den ersten Jahren fand die Abstimmung und Kooperation zumeist anlassbezogen und fast ausschließlich im direkten Austausch zwischen den Fachbeamten der einzelnen Landesministerien und -behörden statt. Im Jahr 1954 wurde hierfür mit der IMK eine einheitliche Struktur geschaffen und die länderübergreifende Zusammenarbeit erstmalig auf der politischen Ebene verankert. Seitdem treffen sich die Chefinnen und Chefs der Innenressorts regelmäßig im Rahmen der Ständigen Konferenz der Innenministerinnen und Innenminister sowie -senatorinnen und -senatoren der Länder. Wenngleich anfänglich mehrere Sitzungen im Jahresverlauf stattfanden, etablierte sich bald das Format einer zweitägigen ministeriellen Herbstkonferenz, der ein Arbeitstreffen im Frühjahr vorausging. Inzwischen finden beide Treffen als dreitägige Hauptkonferenzen statt.
Traditionell werden die Regierungskoalitionen der Bundesländer von den Parteien SPD und CDU/CSU geführt. Wenngleich die politische Landkarte mittlerweile breiter gefächert ist, finden Vorabsprachen der IMK zunächst im Kreise der sogenannten A- und B-Länder statt.
A-Länder sind die SPD-geführten Länder, B-Länder werden von CDU/CSU geführt. Hat sich eine „große Koalition” gebildet, ist die Parteizugehörigkeit des Ressortchef oder der Ressortchefin ausschlaggebend. Diese inoffizielle Kategorisierung geht auf eine Kultusministerkonferenz im Jahr 1976 zurück und hat sich eingebürgert.
Die IMK wird unter wechselndem Vorsitz der Länder durchgeführt und von einer Ständigen Geschäftsstelle im Bundesrat unterstützt. Seit 2005 rotiert der Vorsitz jährlich in alphabetischer Reihenfolge. Im Jahr 2024 hatte Brandenburg den IMK-Vorsitz inne. 2025 hat diesen turnusgemäß Bremen erneut übernommen. Der letzte Bremer Vorsitz liegt entsprechend 16 Jahre zurück. Anfang 2026 geht der Vorsitz auf die Freie und Hansestadt Hamburg über.
Die Themen der IMK werden einerseits direkt aus den Fachministerien der Länder und des Bundes eingebracht (“Top-down”). Andererseits stammt eine Vielzahl der Inhalte, die auf den Konferenzen besprochen oder als Beschlüsse verabschiedet werden, aus den Beratungen und Ergebnissen der Arbeitsebene, aus den ständigen Arbeitskreisen (AK) der IMK (“Bottom-up”).
Die sechs Arbeitskreise der IMK sind wie folgt organisiert:
Arbeitskreis I
Staatsrecht, Verwaltung und Zuwanderung (unter anderem Verfassungsrecht, Ausländerrecht, Datenschutz, Verwaltungsrecht)
Arbeitskreis II
Innere Sicherheit (unter anderem Gefahrenabwehr, Bekämpfung des Terrorismus, Angelegenheiten der Polizei)
Arbeitskreis III
Kommunale Angelegenheiten
Arbeitskreis IV
Verfassungsschutz
Arbeitskreis V
Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung
Arbeitskreis VI
Organisation, öffentliches Dienstrecht und Personal
Den Arbeitskreisen gehören die jeweiligen Abteilungsleiterinnen bzw. -leiter der Innenressorts der Länder und des Bundes an. Im AK II sind außerdem die Präsidenten des Bundeskriminalamtes und der Deutschen Hochschule der Polizei Mitglieder. Im AK IV nimmt der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz an den Sitzungen teil.
Die Innenministerkonferenz fasst ihre Beschlüsse einstimmig. Ein Beschluss kommt somit nur dann zustande, wenn alle Mitglieder einen Beschlussvorschlag inhaltlich mittragen und kein Mitglied dagegen stimmt.
Aufgrund des geltenden Einstimmigkeitsprinzips sind alle Mitglieder gefordert, aufeinander zuzugehen und die Bereitschaft zu Abstrichen an den Maximalpositionen zugunsten einer von allen getragenen Lösung aufzubringen. Um dieses Konsensprinzip zu unterstützen und ein Mitglied nicht zum “Nein” zu zwingen, besteht die Möglichkeit der Stimmenthaltung. In einer Erklärung zu Protokoll kann ein Land oder der Bund seine abweichende Auffassung zum Ausdruck bringen.
Nicht alle Themen werden auf den Konferenzen verabschiedet. Eine weitere, etablierte Methode zur Beschlussfassung ist das sogenannte Umlaufverfahren. Über dieses Verfahren können die Mitglieder der IMK das ganze Jahr über bei Bedarf ihr schriftliches Votum abgeben und somit erforderliche Beschlüsse auch außerhalb der Konferenzen verabschieden. Die Beschlüsse der IMK sind in der Regel öffentlich, sofern nicht ein Land oder der Bund der Veröffentlichung widerspricht. Die Ständige Geschäftsstelle beim Bundesrat dokumentiert die freigegebenen Beschlüsse auf der IMK-Themenseite.
Bei den Beschlüssen handelt es sich um politische Absichtserklärungen, um bestimmte Verfahrensweisen im Bund und / oder in den Ländern umzusetzen. Da sie nur einstimmig gefasst werden können, ist eine Umsetzung in den Bundesländern gewährleistet.
Die Beschlüsse der IMK sind in der Regel öffentlich, sofern es keine Gründe gibt, die einer Veröffentlichung entgegenstehen. Insbesondere im sensiblen Bereich der Sicherheitspolitik ist es nicht immer möglich, alle gefassten Beschlüsse und Berichte zu veröffentlichen.
Die öffentlichen Beschlüsse stellt die Ständige Geschäftsstelle der IMK auf der Seite der Innenministerkonferenz zur Verfügung.